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Plauen. Der Prozess um den Drogentod einer 17-jährigen Frau aus Plauen ist am späten Montagnachmittag mit einem Urteil zu Ende gegangen. Angeklagt war der 20-jährige Freund des Opfers wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, am 22. Juli vergangenen Jahres trotz des lebensbedrohlichen Zustandes der jungen Frau nicht den Rettungsdienst informiert zu haben. Bei dem Verfahren trat die Mutter des Opfers als Nebenklägerin auf.
Die später Verstorbene soll wegen einer Überdosierung durch Ecstasy-Tabletten mit Schaum vor dem Mund an jenem Juli-Tag nachts ins Koma gefallen sein. Laut Klageschrift war der 20-Jährige von Bekannten, die er in jener Nacht angerufen hatte, mehrfach dazu aufgefordert worden, die Rettungsleitstelle zu alarmieren. Er lehnte dies ab, weil er noch Drogen in seinem Zimmer in der elterlichen Wohnung habe, die er noch „verschwinden lassen“ müsse. Nachdem die Rettungsleitstelle
erst kurz nach 4 Uhr früh durch eine Freundin der Verstorbenen verständigt wurde, wurde die 17-Jährige in die Notaufnahme gebracht, wo sie wenig später verstarb.
Der Angeklagte zeigte im Prozess Gedächtnislücken und erklärte, dass er sich an Details nicht erinnern könne. Die Darstellung, dass er den Notarzt nicht alarmiert habe, weil er fürchtete, dass die Polizei Drogen in seinem Zimmer `nden könnte, wies er zurück. Zeugen erklärten indes, ihnen gegenüber habe er es damit begründet, dass er Angst um seine Ausbildung hatte. Für eine Anstellung hätte er ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, das er gefährdet sah.
Ob die 17-Jährige gerettet hätte werden können, wenn sie früher ins Krankenhaus gekommen wäre, ist zumindest fraglich. Ein Rechtsmediziner erklärte vor Gericht, die Frau habe eine mehrfach tödliche Dosis des Amphetamins MDMA im Blut gehabt. Ein Gegenmittel gebe es nicht, ergänzte er. Die junge Frau war letztlich an akutem Herzversagen gestorben.
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Redaktion: Bastian Schlüter, Constantin Krüger
Kamera: Klaus Kreuzer
Konzeption & Schnitt: Lena Geller
Kontakt: info@crimespot.de
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