Zur Sicherstellung einer produktiven Arbeit des Betriebsrats sehen die Regelungen des § 38 Abs. 1 BetrVG vor, dass Betriebsratsmitglieder ab einer bestimmten Betriebsgröße vollständig von ihrer regulären Arbeit freigestellt werden können. Diese Bestimmung findet Rückhalt in der allgemeinen Vorschrift des § 37 Abs. 2 BetrVG und wird durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2017 (7 ABR 60/15) untermauert. Die Anzahl der für die Freistellung infrage kommenden Mitglieder orientiert sich dabei an der Unternehmensgröße, wobei die gesetzlichen Angaben als Mindestanforderungen gelten. Doch wie lässt sich dieses Recht in der Praxis umsetzen, und welche spezifischen Regelungen gelten für die Freistellung? Diese und weitere Fragen klären die Rechtsanwälte Arne Schrein und Christoph Gussenstätter.
🕘 Inhalt:
0:00 - Intro
1:00 - Voraussetzungen
1:40 - Teilfreistellung
2:22 - Vorteile für eine Vollfreistellung
🔴 Abonniere BetriebsratVideo für noch mehr BR-Wissen: [ Ссылка ]
🎓 Fundierte Weiterbildung zum Thema
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1 → [ Ссылка ]
❓ Hast du FRAGEN ❓
Dann hinterlasse einen Kommentar! Wir werden dir so schnell wie möglich antworten!
------------------------APP BETRIEBSRAT WISSEN------------------------
KOSTENLOS downloaden 👇
▶️ Playstore → [ Ссылка ]...
🍏 Appstore → [ Ссылка ]...
-----------------------------SOCIAL MEDIA-----------------------------
🎬 Youtube KanalAbo → [ Ссылка ]
👥 Facebook → [ Ссылка ]
📸 Instagram → [ Ссылка ]
-------------------------WISSEN & AUSTAUSCH--------------------------
🎓 Seminare für Betriebsräte → [ Ссылка ]
✉️ Newsletter für Betriebsräte → [ Ссылка ]
💬 Forum für Betriebsräte → [ Ссылка ]
ℹ️ Wissensplattform für Betriebsräte → [ Ссылка ]
------------------------------KONTAKT--------------------------------
🙂 Wir sind für dich da
Montag - Donnerstag: 8 Uhr - 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr - 17 Uhr
📞 08158 9972420
📧 mail@waf-seminar.de
🌐 [ Ссылка ]
#betriebsrat
#waf
#arbeitsrecht
Ещё видео!