Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der Verjährung im Steuerrecht und der Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier eine kurze Übersicht:
🔹 Verjährung im Steuerrecht
Die Verjährungsfrist im Steuerrecht bezieht sich auf die sogenannte Festsetzungsverjährung. Das bedeutet, dass das Finanzamt nach einer bestimmten Zeit keine Steuern mehr nachfordern kann.
Grundsätzlich beträgt die Frist hier 4 Jahre, sie beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.
Bei Steuerhinterziehung verlängert sich die Frist auf 10 Jahre!
Wichtig: Die Verjährungsfrist kann durch bestimmte Ereignisse wie z.B. eine Betriebsprüfung gehemmt oder unterbrochen werden.
🔹 Verjährung im BGB
Im BGB ist die Verjährung vor allem bei zivilrechtlichen Ansprüchen wichtig, wie z.B. bei Rechnungen oder Schadensersatzforderungen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt hier 3 Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Es gibt jedoch auch Sonderregelungen, z.B. für Eigentumsansprüche, bei denen die Verjährung erst nach 10 Jahren eintritt.
Im Zivilrecht führt die Verjährung dazu, dass der Schuldner die Leistung verweigern kann – die Forderung besteht zwar weiterhin, kann aber nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden.
Merke:
Ob Steuerrecht oder BGB – beide Verjährungen dienen dem Ziel, Rechtsfrieden zu schaffen. Aber die Fristen und die Konsequenzen der Verjährung unterscheiden sich deutlich! 👩🏫👨💼
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