Anpassung des nicht mehr verfügbaren Videos vom 26.07.2019 an die aktuelle Gesetzeslage
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Zum Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen:
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Sandra und Markus sind verheiratet. Bisher haben beide die Steuerklasse 4, da Paare
seit 2018 bei einer Heirat automatisch in diese Steuerklasse eingruppiert werden. Ehepartner
können aber, im Gegensatz zu Singles, die Steuerklasse wechseln. So ist auch eine Kombination von verschiedenen Lohnsteuerklassen möglich. Ein solcher Steuerklassenwechsel kann einmal im Jahr durchgeführt werden.
Von Bekannten haben Sandra und Markus erfahren, dass so ein Steuerklassenwechsel bei
berufstätigen Ehegatten viele Vorteile mit sich bringen kann. So könnten sie am Ende durch
den Steuerklassenwechsel ihr Nettogehalt steigern. Deswegen fragen sie sich, ob eine andere
Steuerklassenkombination besser für sie wäre.
Online können sie mithilfe eines Steuerklassenrechners zunächst berechnen, welchen Anteil die beiden jeweils am gemeinsamen Einkommen haben.
Ist ihr Einkommen unterschiedlich hoch, werden die für Sie finanziell optimalen Steuerklassen
berechnet. Da Sandra 60% und Markus 40% beisteuern, sind die Steuerklassen 3 und 5 für sie
am besten. Auf der Homepage des jeweiligen Finanzamts können sie das Formular ,,Antrag auf
Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern” herunterladen.
Um den Steuerklassenwechsel durchzuführen, geben sie an, welche Steuerklasse sie künftig
nutzen möchten und schicken das Formular unterschrieben an ihr Finanzamt.
Der jeweilige Arbeitgeber wird automatisch über die Änderungen der Steuerklasse der beiden
Ehepartner informiert. Dieser ist verpflichtet, bereits ab dem nächsten Monat die neue
Steuerklasse beim Lohnsteuerabzug anzusetzen. Da Sandra und Markus die Steuerklassen 3 und 5 haben und beide berufstätig sind, müssen sie von nun an jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen.
Anders ist es, wenn die Einkommensunterschiede der beiden eher gering ausfallen. Dann kann
eine andere Steuerklasse vorteilhafter sein. In so einem Fall kann beispielsweise die Steuerklasse 4 mit Faktor am besten für die beiden sein. Dies lohnt sich vor allem dann, wenn Grundfreibeträge bei der Steuer eine große Rolle spielen. Bei der Steuerklasse 4 mit Faktor werden diese bei berufstätigen Ehegatten schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Außerdem wird bei dieser Steuerklasse der Steuersatz genauer an den Lohn angepasst. Dadurch wird am Ende weniger Steuer einbehalten als bei der normalen Steuerklasse 4.
Im Gegensatz zu einer Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 wird hier die Steuerlast
gerechter auf beide Ehepartner verteilt. Welcher Faktor dabei am besten ist, zeigt der Steuerklassenrechner. Der ermittelte Faktor gilt dann für zwei Jahre. Auch bei dieser
Steuerklasse beantragen Sandra und Markus den Wechsel der Steuerklasse über das Formular
,,Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern” und schicken dieses an ihr
Finanzamt. Auch hier ist anschließend die jährliche Steuererklärung notwendig.
Jetzt können Sandra und Markus entspannen und als berufstätige Ehegatten durch den
Steuerklassenwechsel ihre neuen Vorteile genießen.
Den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern finden Sie hier:
»» [ Ссылка ] «« unter Formularcenter - Steuerformulare - Lohnsteuer (Arbeitnehmer) - 20 Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern
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