Das Jobcenter kontrolliert Bewerbungsbemühungen oft, indem es beim Arbeitgeber Auskünfte einholt. Aber darf der Arbeitgeber überhaupt Informationen über die BewerberInnen preisgeben? Und darf das Jobcenter überhaupt den Arbeitgeber kontaktieren? Oder steht das alles im Widerspruch mit dem Grundsatz des Sozialgeheimnisses nach §35 SGB I? Wer kennt sich mit Datenschutz aus und kann weiterhelfen?
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