16.10.2014 -- „Die Bundesregierung diskutiert, kleinere Gewerkschaften zu disziplinieren. Die jüngste Idee ist, Streiks zum Beispiel von Zugführern oder Piloten, zwar nicht zu verbieten, aber die ausgehandelten Tarifverträge nicht mehr wirksam werden zu lassen. Ein Streik hat aber gerade den Sinn, einen Tarifvertrag zu erreichen. Wird ein Tarifvertrag einer kleinen Gewerkschaft nichts wirksam, weil automatisch der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft gilt, wird ein Streik sinnlos, auch wenn er noch erlaubt wäre. Es wäre das Selbe, als wenn man sagt, wir tasten das Recht vom 10-Meter-Brett ins Becken zu springen nicht an, aber lassen vorher das Wasser raus. Es gibt keine Notwendigkeit, für eine gesetzliche Regelung. Eine faktische Einschränkung des Streikrechts ist grundgesetzwidrig! Das Ziel, zu einheitlichen Tarifverträgen in den Betrieben zu kommen, müssen die Gewerkschaften selber regeln.“
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