Haftungsvermeidung für Aufsichtsräte: Konkrete Maßnahmen. Prof. Dr. Frank. A. Schäfer gibt eine Übersicht, wie man als Aufsichtsrat Haftung vermeiden kann und stellt konkrete Maßnahmen in Aussicht.
Text zum Mitlesen:
Haftungsvermeidung heißt in erster Linie keine Pflicht zu verletzen. Das heißt also, er muss sich entsprechend fortgebildet haben, genügend Zeit haben, sich mit der Tätigkeit auseinandergesetzt haben. Er muss sich sich entsprechend auf jede Sitzung vorbereitet haben: alle Dokumente dafür eingesehen haben. Auch für Ausschusssitzungen sich entsprechend vorbereitet haben. Wenn all diese Dinge dann eingehalten wurden und dann vielleicht trotzdem eine Pflichtverletzung unterlaufen sein sollte, dann wird als nächstes zu fragen sein hat diese Pflichtverletzung denn auch zu einem Schaden geführt? Also war sie kausal für einen Schaden und wenn wir auch das noch unterstellen dann kann er zwar nicht mehr den Eintritt des Schadens vermeiden aber vielleicht für sich persönlich noch die Schadensvermeidung herbeiführen dass er eine Versicherung - eine Directors und Officers Liability Insurance - hat, die ihn abdeckt.
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