Grundfälle und Grundstrukturen der Gefährdungshaftung nach § 833 BGB, § 7 StVG und dem Produkthaftungsgesetz
Diese Folge dreht sich erneut um das Deliktsrecht. Anschließend an die bereits besprochene Verschuldenshaftung und die Haftung wegen vermuteten Verschuldens werden hier die Grundstrukturen der Gefährdungshaftung aufgezeigt. Dabei haftet der Anspruchsgegner verschuldensunabhängig wegen der Verwirklichung einer von ihm beherrschten spezifischen Gefahrenquelle. Allein ein kausaler Erfolg im Sinne der Äquivalenztheorie ist ausreichend. Rechtswidrigkeit ist nicht erforderlich.
Dargelegt werden die Prüfungsschemata zu § 833 (Haftung des Tierhalters),
§ 7 I StVG (Haftung des Kfz-Halters) und § 1 I ProdHaftG (Haftung des Produktherstellers).
00.00 Einführung Arbeitspapier 10 (Gefährdungshaftung)
01:26 Allgemeines zur Gefährdungshaftung
03:12 Prüfungsaufbau Tierhalterhaftung § 833 S. 1 BGB
04:26 Beispielsfall 1 (Haftung für das Pferd)
08:09 Prüfungsaufbau § 7 I StVG (Halterhaftung)
10:14 Beispielsfall 2 (Kfz-Halter und Fahrer)
14:37 § 1 I ProdHaftG Prüfungsaufbau
16:21 Allgemeines und Gründe für das ProdHaftG
Besprochen werden die Fälle 1 und 2 des Arbeitspapiers 10.
Es wird auf Arbeitspapier 10 sowie die im Video enthaltenen Powerpoint-Folien hingewiesen, welche unter dem folgenden Link verfügbar sind:
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