Lamberts Überblick über die Berechnung der Gewerbesteuer.
Vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss über die innerbilanziellen Korrekturen zum steuerrechtlichen Jahresüberschuss, über die außerbilanziellen Korrekturen weiter zum Gewinn aus Gewerbebetrieb, dann über gewerbesteuerliche Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) zum Gewerbeertrag. Dann noch Rundung und möglichen (!) Freibetrag abziehen, schon sind wir beim maßgebenden Gewerbeertrag. Multiplikation mit der gewerbesteuerlichen Messzahl ergibt die tarifliche Gewerbesteuer.
Die Übersicht ist Teil meines Onlinekurses zur Gewerbesteuer:
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