Die umstrittene Wahlrechtsreform der großen Koalition bleibt zur Bundestagswahl in Kraft, wird aber danach vom Bundesverfassungsgericht unter die Lupe genommen. Die Karlsruher Richter:innen halten es zumindest für möglich, dass die Neuregelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie lehnten es jedoch ab, die Änderungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Das hatten die Abgeordneten von FDP, Linken und Grünen per Eilantrag erreichen wollen.
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