Falllösungseinheit 1
Maximilian macht ein Schnupperpraktikum beim örtlichen Gemeindeamt. Seine Tätigkeit umfasst im Wesentlichen das Ausdrucken und postalische Versenden des anfallenden Schriftverkehrs. Aufgrund eines Irrtums druckt er die Anberaumung der öffentlich-mündlichen Bauverhandlung von Herrn Schmelz zweimal aus. Die erste schickt er am Montag, dem 04.05.2020 ab, welche schlussendlich am 07.05.2020 an Herrn Schmelz zugestellt wird. Am 08.05.2020 findet Max die Kopie und verschickt auch diese, im Glauben dies ursprünglich vergessen zu haben. Die Kopie wird Herrn Schmelz am 12.05.2020 zugestellt.
Welches zugestellte Dokument ist nun für Herrn Schmelz rechtsverbindlich?
Der Briefträger Albrecht soll an die 80jährige Elfriede ein behördliches Dokument mit Zustellnachweis zustellen. Elfriede wohnt dabei auf einem Bergbauernhof im Bezirk Murau. Dieser verfügt über keinen Briefkasten. Da Elfriede beim Eintreffen von Albrecht gerade bei ihren Kühen auf der Weide ist, beschließt Alfred kurzerhand das Dokument mit Klebeband an der Haustüre zu befestigen. Wenig später läuft Elfriedes Enkelkind vorbei und verwendet das Dokument als Spielzeug. Zwei Tage später sieht Elfriede womit ihr Enkelkind da genau spielt und ist froh, dass das Dokument immerhin noch lesbar ist.
Gilt das Dokument als zugestellt?
Herwig lebt und arbeitet in Wien und verfügt zudem über ein Wochenendhaus in Graz. Im Zuge der COVID-19-Pandemie übersiedelt er sein Homeoffice nach Graz und erlaubt seiner 15-jährigen Nichte Katharina, die ansonsten in einem Schülerheim des Lycée Français de Vienne lebt, solange sein Haus im 19. Bezirk zu nutzen. Eines Tages soll an Herwig ein behördliches Dokument mit Zustellnachweis zugestellt werden. Der Zustelldienst übergibt dieses einfach an Katharina. Diese verständigt Herwig sogleich telefonisch über den Zugang des Dokuments und verliest ihm auch dessen Inhalt.
Gilt das Dokument als zugestellt (beurteilen Sie den Sachverhalt ausschließlich gem ZustG und lassen Sie etwaige Sonderregelungen im Rahmen der COVID-19-Gesetzgebung außer Acht)?
Helga hat ihren Hauptwohnsitz in Scheifling in der Steiermark. In Wirklichkeit lebt sie aber in ihrer Pension mehrere Monate im Jahr in Florenz. Der Briefträger Albrecht soll nun ein behördliches Dokument mit Zustellnachweis an sie zustellen. Als er Helga nicht antrifft und auch durch Klopfen an die verriegelten Fensterläden keine Antwort erhält, klebt er kurzerhand eine Verständigung, dass das Dokument am örtlichen Postamt für Helga hinterlegt wird, an ihre Haustür. Einen Einwurf in den Briefkasten unterlässt er, da dieser bis zum Rand gefüllt ist.
Gilt das Dokument als ordnungsgemäß zugestellt?
Reinhard besitzt neuerdings einen Sportwagen und liebt es damit in den Abendstunden durchaus auch über der erlaubten Höchstgeschwindigkeitsgrenze unterwegs zu sein. Als ihm eines Tages der Briefträger erklärt, er hätte ein behördliches Dokument für ihn, wirft Reinhard kurzerhand die Tür wieder zu und verweigert die Annahme, da es sich seines Erachtens hierbei nur um eine Anonymverfügung handeln kann. Daraufhin lässt der Briefträger das Dokument an der Abgabestelle zurück. Reinhards Frau Helga entsorgt es wenig später.
Gilt das Dokument als ordnungsgemäß zugestellt?
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