Nimmt ein Betroffener an einem Aufbauseminar teil, bevor er 9 Punkte erreicht hat, werden ihm 4 Punkte, vor Erreichen von 14 Punkten zwei Punkte gutgeschrieben.
Ein solches Aufbauseminar kann innerhalb von 5 Jahren allerdings nur einmal absolviert werden.
Sind 14, aber noch keine 18 Punkte erreicht, ist die Teilnahme an einem Seminar zwingend vorgeschrieben, wobei keine Punkte gutgeschrieben werden.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie und teilen Ihnen mit, wie man am besten vorgeht und welche Maßnahmen sinnvoll sind.
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Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Nutzerfragen: [ Ссылка ]
Das neue Punktesystem: [ Ссылка ]
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