UPDATE: Das im Video ab TC: 01:08 zitierte Bundeskriminalamtgesetz § 51 Überwachung der Telekommunikation betrifft die Bundespolizei, nicht die deutschen Nachrichtendienste. Der Bundesrat hat die neuen Überwachungsbefugnisse für die Bundespolizei gestoppt. Für die Nachrichtendienste wurden sie allerdings genehmigt. Hier gilt das „G 10-Gesetz“, wonach eine Überwachung nur möglich ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verdacht vorliegen. Kritiker sehen die im Gesetz festgelegten Eingriffsschwellen für die Quellen TKÜ als nicht ausreichend angepasst. [ Ссылка ]
Staatstrojaner: Stell Dir vor, Du schreibst was und das liest jemand mit. Selbst, wenn es nur harmloser Quatsch ist, spooky, oder? Und jetzt stell Dir vor, dass das nicht in Nordkorea stattfindet, sondern hier. Staatstrojaner sei Dank. Sind wir jetzt Überwachungsstaat? „DDR 2.0“?
Denn, die große Kritik von Datenschützern und Freiheitsrechtlern:
Offiziell musst du nichts mehr angestellt haben, damit Geheimdienste deine privaten Nachrichten mitlesen können. Sorgt der Staatstrojaner für mehr Sicherheit oder ist er nicht die Lösung für das Problem der wachsenden Internet-Kriminalität? Possoch klärt!
INHALT
00:00 Der Staat liest mit
00:26 Das hat der Bundestag beschlossen
02:09 Die Quellen-Kommunikationsüberwachung
03:14 So funktioniert der Staatstrojaner
04:39 Kritik am Staatstrojaner
06:28 BR24-Netzexperte Christian Schiffer über die Probleme mit der IT-Sicherheit
08:02 Die Going-Dark-Dystopie
09:14 Christian Schiffer zur Going-Dark-Dystopie
10:27 Staatstrojaner: Mehr Sicherheit oder mehr Gefahr?
Deutsche Geheimdienste sollen künftig Chats bei Whatsapp, Signal und Co. besser mitlesen können. Als problematisch beim neuen Gesetz wird vor allem gesehen, dass die Geheimdienste künftig ohne Kontrolle durch Gerichte Trojaner verschicken dürfen.
Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte, findet deutliche Worte. In dem neuen Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts, das der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition vor ein paar Tagen verabschiedet hat, sieht er einen regelrechten Dammbruch. Schon seit 2009 darf das Bundeskriminalamt und seit 2017 dürfen auch andere Ermittlungsbehörden Endgeräte hacken, um zu erfahren, was Verdächtige miteinander zu besprechen haben – allerdings nur, wenn der konkrete Einsatz von einem Gericht erlaubt worden ist.
Dass jetzt Geheimdienste, "bei denen sich ein Skandal an den anderen reiht", ohne diesen richterlichen Vorbehalt die Kommunikation von Verdächtigen ausspähen dürfen, sei in einem Rechtsstaat nur schwer vorstellbar, so Buermeyer im Gespräch mit BR24.
Selbst SPD-Chefin ist gegen Staatstrojaner
Man lasse ihm zufolge die 19 deutschen Geheimdienste von der Kette. Buermeyer glaubt, dass durch die umfangreichen Spionage-Möglichkeiten jede Person des öffentlichen Lebens erpressbar wird.
Das Problem: Wenn kein Richter den Abhöreingriff mehr absegnen muss, müssen diese Aktionen auch nicht mehr vorab klar formuliert und eingegrenzt werden. Misstrauen herrscht nicht nur bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Auch die SPD-Vorsitzende Saskia Esken, deren Partei die Reform ja mit beschlossen hat, äußerte mehrmals Bedenken gegen die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes.
Was genau auf den Endgeräten der User getrieben und ob im Extremfall vielleicht sogar falsche Informationen über eine Ziel-Person auf deren Smartphone gespielt wird, bei all dem werden Geheimdienste nicht mehr effektiv kontrolliert, so die Befürchtung.
Weiterführende Links zum Staatstrojaner:
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Presenter: Dominic Possoch
Videoproduktion: Simon Bachhuber
Grafik: Multimedia Design
Recherche und Text: Adrian Dittrich, Dominic Possoch
Redaktion BR24: Christian Sachsinger
© BR24
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