Am 17. August beginnt am Berliner Landgericht der Prozess gegen Arafat Abou Chaker und drei seiner Brüder. Es geht um Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, gefährlich Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Untreue und Beihilfe. Bushido ist in dem Verfahren als Nebenkläger zugelassen. Unsere Kriminalreporter Peter Rossberg und Axel Lier analysieren, was zur und während der Verhandlung zu erwarten sein könnte.
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