Was gibt es für Bewährungsauflagen – Das Urteil ist gefallen. Gegen den Täter wird eine Freiheitsstrafe verhängt. Zu seinem Glück entscheidet sich das Gericht jedoch gemäß §§57 ff. StGB dazu, die Freiheitsstrafe aufzuheben, wenn sich der Täter in einem festgelegten Zeitraum bewährt. Der Gedanke einer Bewährungszeit ist, dass ein Täter alleine durch die Drohung einer Strafe schon sanktioniert wird und sein Verhalten ändert. Dies ist eine einmalige Chance für den Täter dem Gericht zu beweisen, dass er dazu fähig ist, sich in der Gesellschaft angemessen zu verhalten und dazu keine Freiheitstrafe nötig ist. Damit das Gericht das Verhalten des Täters im Bewährungszeitraum beurteilen kann, muss es die Tätigkeiten des Betroffenen zuerst einmal nachvollziehen können. Im Bewährungszeitraum muss der Täter dem Gericht also seine Handlungen offenlegen. Zu diesem Zweck der Überwachung, veranlasst das Gericht sogenannte Bewährungsauflagen.
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